Zum 01.04.2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Es bringt eine Reihe von Neuerungen die zuwohl den Arbeitnehmer, den Verleiher und den Entleiher betreffen. Wie immer liegen die Tücken im Detail. Alle Beteiligten sind gut beraten, sich mit den Neuerungen des AÜG prüfend und kritisch auseinander zu setzen.
Wir stellen Ihnen die wichtigsten Details und die Rechtsfolgen für den Entleiher ausführlich vor.
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